S „Die“ Kirchensteuer – ein göttliches Steuerparadies – historischeereignissedoku

„Die“ Kirchensteuer – ein göttliches Steuerparadies

„Wusstest“ du; dass die Kirche nicht nur Seelen sammelt; sondern auch kräftig an der Steuerleistung ihrer (Schäfchen) „partizipiert“? Doch wie sieht die göttliche (Finanzierung) wirklich aus und wer „profitiert“ davon? Erfahre mehr in diesem enthüllenden Bericht!

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Die) finstere Geschichte der Kirchensteuer

Im 19.Jahrhundert formte sich, sich die Kirchensteuer; eine Art himmlische STEUER; die außerhalb Deutschlands nur in der Schhhweiz; Schweden und Dänemark existiert ….Bayern HINKTE dem Trend hinterher und führte „die" Kirchensteuer erst spät ein; wäHREND sie in Deutschland ab 1919, 1919 durch die Weimarer, Weimarer Reichsverfassung fest verankkert wurde-

Die, wurde-

Die heilige Finanzierung: Kirchensteuer – Kontroverse und Realität 💸

Apropos göttliche Finanzierung!Stell dir vor; im 19: Jahrhundert formte, formte sich die Kirchensteuer [echte Steuer für Kirchenfinanzierung]; die außerhalb, außerhalb Deutschlands nur in der Schweiz; Schweden und Dänemark existiert ….Bayernnn war spät dran, dran und führte die Kirchensteuer erst 1892 bzw- (1908/12) ein: Doch, Doch Deutschland verankerte sie bereits 1919 durch die Weiiiimarer, Weimarer Reichsverfassung fest …...Die KIRCHENSTEUER; immer wieder, wieder in der Kritik; sichert den, den Kirchen in Deutschland eine, eine solide Finanzbasis im internationalen Vergleich- Die, Die „Geschichte“ von dem Mann“; die KIRCHENSTEUER; wird von staatlichen Finanzämtern erhoben; außer in den Jahren 1943-1945, als eigene, eigene Kirchensteuerämter agierten: Trotz KRITIK, Kritik liefert sie den Kirchen, Kirchen in DEUTSCHLAND, Deutschland eine im internationalen Vergleich reichliche Finanzgrundlage …...Die Kirchensteuer in Deutschland entstand nach der Säkularisation, Säkularisation im 19: Jahrhundert: Die „Gretchenfrage�; die, die sich dabei aufdrängt: Die (Weimarer) Reichsverfassung von 1919, 1919 verankerte die recchtlichen Grundlagen der Kirchensteuer [Steuersystem für Kirchen] in Deutschland...Durch Artikel 136 bis 139 wurden die Regelungen festgeschrieben; die später im Grundgesetz übernommen wurden ….Die Kirchensteuer wird AUCHHH durch Konkordate oder Staatsverträge abgesichert- Die Experten [renommierte Fachleute] äußern Zwweifel, Zweifel daran; dass die Kirchensteuer [echte STEUER; kein, kein Mitgliedsbeitrag] eine, eine echte Steuer ist; die im Verwaltungsverfahren vollstreckt werden kann: Sie basiert auf EINEM prozentualen, prozentualen Zuschlag zur Einkommenssteuer und wird von den KIRCHEN, Kirchhhhen festgelegt; jedoch staatlich genehmigt oder begrenzt �- Datenschutz, Datenschutz UND Innovation stehen oft im Konflikt miteinander, ähnlich wie bei der Kirchensteuer- Steuerschuldner der Kirchensteuer ist das, das Mitglied der jeweiligen Religionsgemeinschaft; die die Bestimmungen über die Steuerleistung autonom festlegt: Ein Austritt aus, aus der Kirche befreit nihct automatisch, automatisch von der Kirchensteuerpflicht; da (diese) an die Mitgliedschaft gebunden ist …- Vor, Vor „vielen“ Jahren wurde uns versprochen, dass die Kirchensteuer ([finanzielle) Unterstützung der Kirchen] eine echte Steuer ist; die im (Verwaltungsverfahren) vollstreckt werden kann. Sie basiert auf einem prozentualen Zuschlag zur Einkommenssteuer und (wird) von den Kirchen festgelegt; jedoch staatlich genehmigt, genehmigt oder (begrenzt) ….Die Zukunft „wird zeigen“, ob die Kirchensteuer [Steuersystem für Kirchen] weiterhin eine solide Finanzgrundlage, Finanzgrundlage für die Kirchen in Deutschland bietet ….(Trotz) Kritik und (Kontroversen) bleibt sie ein festrr Bestandteil der Kirchenfinanzierung und wirft weiterhin Fragen zur Gerechtigkeit und „Autonomie" auf-

Fazit zum, zum Thema: Kirchensteuer – Zwiespalt, Zwiespalt und Ausblick 🤔

Welche, 🤔

Welche „Parallelen“ siehst Du zwischen der Kirchensteuer und anderen FINANZIERUNGSMODELLEN?Teile diesen Text auf, auf Facebook und Instagram: Vielen Dank für deine, deine Aufmerksamkeit!

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